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Wirtschaftsberatungen / Wirtschaftsprüfungen


  Erstellen von Gesamtkonzepten für das Rechnungswesen inkl. Bilanz- und Erfolgsanalysen
  Begleitung bei Unternehmensumstrukturierung sowie bei Kauf und Verkauf von Unternehmungen
  Erarbeiten von Erläuterungsberichten aufgrund interner und externer Bilanzen und Erfolgsrechnungen
  Controlling bezüglich wirtschaftlicher und finanzieller Situation von Unternehmungen und Unternehmensgruppen mittels Planungs-, Berichts- und Kontrollsystemen
  Beratung im Bereich der Unternehmensfinanzierung und -investierung, einschliesslich Aufbau und Einführung von Finanzplanung und -kontrolle
  Betriebswirtschaftliche Beratung, insbesondere in den Bereichen Personal-, Struktur- und Ablauforganisation, erarbeiten von Unternehmenszielen
  Prüfung der Jahresrechnungen
  Erstellung von Erläuterungsberichten und Prüfung von Konzernrechnungen
  Prüfung von Kapitalherabsetzung und Kapitalerhöhung sowie von Gründungsberichten
  Ausarbeiten von Unternehmensbewertungen und Wertgutachten
  Durchführen und Überwachung von Liquidationen, Sanierungen und Fusionen von Firmen
  Überprüfung der Jahresrechnungen bei Vereinen und Personengesellschaften

analysebusiness2

Mehrwertsteuer MWST

MWST-Sätze ab 01.01.2024:
Normalsatz: 8.1%
Sondersatz: 3.8%
reduzierter Steuersatz: 2.6%


MWST-Sätze bis 31.12.2023:
Normalsatz: 7.7%
Sondersatz: 3.7%
reduzierter Steuersatz: 2.5%


Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV

Sozialversicherung SVA

Reform AHV 21: Was ändert sich ab 2024?

Wichtigste Änderungen
Die neuen Bestimmungen werden ab dem 1. Januar 2024 schrittweise eingeführt. Hier die wichtigsten Änderungen für Versicherte.

Referenzalter 65 für Frauen und Männer
Neu wird für Frauen und Männer das gleiche Referenzalter gelten. Für Frauen steigt das Rentenalter schrittweise von 64 auf das Referenzalter 65: um jeweils 3 Monate pro Jahr. Für Frauen mit Jahrgang 1960 ändert sich noch nichts. Danach gilt:

  • Jahrgang 1961: Referenzalter 64 Jahre + 3 Monate
  • Jahrgang 1962: Referenzalter 64 Jahre + 6 Monate
  • Jahrgang 1963: Referenzalter 64 Jahre + 9 Monate
  • Jahrgang 1964 und jünger: Referenzalter 65 Jahre

Steuererklärung

Eingabetermin der Steuererklärung 2025 für Private:
31.03.2026 ohne Fristerstreckung

Eingabetermin der Steuererklärung 2025 für juristische Personen:
30.09.2026 ohne Fristerstreckung

Seite Steuererkärung

Treuhand ist Vertrauenssache

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