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Steuererklärung

Wir unterstützen Sie beim Ausfüllen Ihrer Steuerformulare

Bevor Sie mit uns einen Termin vereinbaren , sollten Sie verschiedene Grundlagen und Informationen beschaffen. Beachten Sie bitte das Merkblatt “was muss ich vorbereiten”.

Auch beantragen wir für Sie, falls erforderlich, eine Fristerstreckung zur Einreichung Ihrer Steuererklärung.


Was muss ich vorbereiten?

Staats- und Gemeindesteuern sowie Direkte Bundessteuer (Bemessungsjahr 2025)

Bevor Sie einen Termin mit uns vereinbaren, prüfen Sie bitte, ob sämtliche für Sie zutreffenden Unterlagen vorliegen (Sparhefte nachgetragen). Bringen Sie auch das Doppel der letzten ausgefüllten Steuererklärung (2024) sowie die dazu erhaltene Steuerveranlagung mit. Nebst den Formularen, die Sie vom Steueramt erhalten haben, benötigen wir für das Ausfüllen Ihrer Steuererklärung nachstehende Unterlagen:


Einkommen

  • Lohnausweise für die Periode vom 01.01.2025 - 31.12.2025 (auch für Ehepartner und für einen allfälligen Nebenerwerb).
  • Belege über AHV-, IV- oder SUVA-Renten, Renten von Pensionskassen, Bezüge bei Arbeitslosenkassen, Taggelder von Kranken- und Unfallversicherungen.
  • Nachgetragene Sparhefte, Zinsbescheinigungen der Jahre 2024 und 2025 von Wertschriften und anderen Kapitalanlagen (Bei Wertschriftendepots bitte Steuerauszug von Bank verlangen).
  • Mietwert der eigenen Wohnung oder Liegenschaft sowie Abrechnungen über Einkünfte aus vermieteten Liegenschaften.

 

Vermögen

  • Grundsätzlich sind die Bestände per 31.12.2025 zu deklarieren.
  • Steuerwerte von Liegenschaften (aus Neuschätzung oder aus letzter Steuererklärung).
  • Guthaben auf Sparheften, Kontokorrenten sowie Anlagen in Wertschriften (Steuerauszug).
  • Von Lebens- und Rentenversicherungen benötigen wir den Namen der Versicherungsgesellschaft, das Abschluss- und Ablaufjahr sowie die Versicherungssumme.

 

Schulden

  • Die Schuldsaldi per 31.12.2025 müssen belegt werden.
  • Die Zinsquittungen für die Periode vom 01.01.2025 bis 31.12.2025 benötigen wir ebenfalls.

 

Abzüge

  • Berufsauslagen: Fahrtspesen, Abonnements, Autokilometer, Weiterbildungskosten.
  • Bescheinigungen über Beiträge an die gebundene Vorsorge Säule 3a.
  • Versicherungsbeiträge: Lebensversicherungs-, Kranken- und Unfallversicherungsprämien.
  • Zuwendungen und Spenden: Abzüge über CHF 100.00 pro Jahr müssen belegt werden.
  • Krankheitskosten: Auslagen, welche nicht durch eine Krankenversicherung gedeckt sind, müssen belegt werden (Spital, Apotheken, Arzt, Zahnarzt, Kuraufenthalte).
  • Ausbildungskosten: Die Kosten aller Familienangehörigen sind zu belegen.

 

Unterhaltskosten für Liegenschaften

  • Sofern die effektiven Auslagen über den zulässigen Pauschalabzügen liegen, sind die Auslagen des Jahres 2025 zusammenzustellen und die Belege mit der Steuererklärung einzureichen (AGVA - Versicherung, Kaminfeger, Reparatur- / Renovationsarbeiten, Gärtner, Kehrichtgebühren etc.).
  • Die den Pauschalabzug übersteigenden Aufwendungen können in der Steuererklärung 2025 zusammen mit den Aufwendungen des Jahres 2025 geltend gemacht werden.

Mehrwertsteuer MWST

MWST-Sätze ab 01.01.2024:
Normalsatz: 8.1%
Sondersatz: 3.8%
reduzierter Steuersatz: 2.6%


MWST-Sätze bis 31.12.2023:
Normalsatz: 7.7%
Sondersatz: 3.7%
reduzierter Steuersatz: 2.5%


Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV

Sozialversicherung SVA

Reform AHV 21: Was ändert sich ab 2024?

Wichtigste Änderungen
Die neuen Bestimmungen werden ab dem 1. Januar 2024 schrittweise eingeführt. Hier die wichtigsten Änderungen für Versicherte.

Referenzalter 65 für Frauen und Männer
Neu wird für Frauen und Männer das gleiche Referenzalter gelten. Für Frauen steigt das Rentenalter schrittweise von 64 auf das Referenzalter 65: um jeweils 3 Monate pro Jahr. Für Frauen mit Jahrgang 1960 ändert sich noch nichts. Danach gilt:

  • Jahrgang 1961: Referenzalter 64 Jahre + 3 Monate
  • Jahrgang 1962: Referenzalter 64 Jahre + 6 Monate
  • Jahrgang 1963: Referenzalter 64 Jahre + 9 Monate
  • Jahrgang 1964 und jünger: Referenzalter 65 Jahre

Steuererklärung

Eingabetermin der Steuererklärung 2025 für Private:
31.03.2026 ohne Fristerstreckung

Eingabetermin der Steuererklärung 2025 für juristische Personen:
30.09.2026 ohne Fristerstreckung

Seite Steuererkärung

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